Sanfte Amerikanische Chiropraktik für Schwangere
Fördert Wohlbefinden in der Schwangerschaft und die Vorbereitung auf die Geburt.
In der Schwangerschaft ist der Körper ungewohnten Belastungen ausgesetzt. Dadurch können sich vielfältige Beschwerden, wie Verspannungen, Rücken- und Kopfschmerzen, oder Verdauungsprobleme ergeben. Durch sanfte Chiropraktik wird die Beweglichkeit von Rücken und Becken gefördert und das Nervensystem entlastet. Dies trägt dazu bei, dass sich das Baby in den letzten Schwangerschaftswochen in die richtige Geburtsposition begibt. Die richtige Geburtsposition Ihres Kindes und ein statisch gutes, frei bewegliches Becken sind die Grundvoraussetzung für eine optimale Geburt.
Die Chiropraktik behandelt die Funktionsstörungen des Bewegungsapparates durch einen leichten Impuls auf Gelenke oder Wirbelsäule. Dabei werden die Flächen der Gelenke von einander gelöst. Die positiven Auswirkungen der Behandlung auf Bänder, Muskeln, Sehnen und Gelenke führt dabei zu einer verbesserten Funktion des Nervensystems und lindert nicht nur Schmerzen, sondern wirkt sich auch positiv auf Organe, Enzyme und Hormone aus.
Viele Hebammen und Ärzte empfehlen Chiropraktik als präventive Therapie, um die Auslöser für Rücken- und Beckenschmerzen von vornherein auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Gut ist, wenn die Schwangeren damit bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel beginnen. Chiropraktik kann zu diesem frühen Zeitpunkt auch bewirken, dass sich die Schwangerschaftsübelkeit in Grenzen hält.
Auch nach der Schwangerschaft ist es wichtig, die Gelenke (Wirbelsäule, Hüfte und Kreuz-Darmbein-Gelenk) auf Verschiebungen prüfen zu lassen, damit nach der starken Dehnung der Stress aus den Gelenken sicher wieder verschwindet. Bei dieser Gelegenheit macht es Sinn den Säugling gleich mit zu bringen, um auch hier prüfen zu können ob sich die Gelenke wieder in eine normale Position zurückschieben. So kann man u.a. kognitive Entwicklungsstörungen (die häufig auf Grund von Schädelknochenverschiebungen entstehen) schon frühzeitig erkennen und korrigieren bzw. lösen.
Die Behandlung wird nach Gebührenverzeichnis Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet, das heißt die Kosten sind grundsätzlich erstattungsfähig bei jeder Krankenkasse, egal ob gesetzlich oder privat. Im Zweifelsfall fragen Sie einfach bei Ihrer Kasse nach.